Testpflicht
Seit dem 12.04.2021 gilt an allen Schulen in NRW eine generelle Testpflicht. Diese bedeutet, dass sich alle Schüler*innen zwei Mal pro Woche (Mitarbeiter*innen drei Mal pro Woche) auf das Corona-Virus testen lassen müssen.
Die Testverfahren wurden im Laufe der Zeit mehrfach angepasst.
Ab dem 28.02.2022 gilt an den Grundschulen in NRW folgendes Vorgehen:
- Die Lolli-PCR-Pooltests werden abgeschafft und durch Antigen-Schnelltests ersetzt
- Aufhebung der Testpflicht für Immunisierte Personen (freiwillige Teilnahme weiterhin möglich)
- Alle nicht-immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests um sich damit Montags, Mittwochs und Freitags zu Hause selbst zu testen.
- Positiv getestete Kinder müssen damit das häusliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen zu infizieren
- Die Eltern versichern alle 2 Wochen (01.03. , 14.03., 28.03.) die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Das entsprechende Formular haben die Kinder mit in die Postmappe bekommen. Sie finden dies aber auch hier zum Download.
- Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.
- Zu dieser Umstellung hat das Schulministerium einen entsprechenden Elternbrief verfasst und auch in mehrere Sprachen übersetzen lassen. Sie finden diesen Elternbrief unter diesem Beitrag zum Download.
Das Bildungsministerium hat zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten eine entsprechende Seite erstellt, die ständig aktualisiert wird. Der Link dazu lautet: