Quarantäneregelungen

Sie finden dieses Schaubild hier auch noch einmal zum Download im PDF-Format:
Aufgrund der sich stets verändernden Pandemielage ändern sich die Quarantäneregelungen und sonstigen Verfahrensweisen sehr schnell. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass sich die hier aufgeführten Regelungen möglicherweise zum Zeitpunkt Ihres Besuchs schon geändert haben könnten.
Aktueller Stand dieser Informationen: 24.01.2021 – 09.00 Uhr
Die Maßnahmen unterscheiden sich jeweils je nach Kategorie:
a) Ihr Kind ist selbst positiv auf Covid19 getestet worden
b) Ihr Kind ist nur Kontaktperson (z.B. wenn ein Familienmitglied positiv auf Covid19 getestet wurde).
Mitschüler gelten derzeit in den meisten Fällen nicht als Kontaktpersonen. Sollten in Ihrer Klasse also Covid19-Infektionen auftreten, ist Ihr Kind derzeit nicht automatisch von Quarantänesituationen betroffen.
Regelungen für Kinder mit nachgewiesener Covid19-Infektion:
- positiv getestete Personen (egal ob Kind oder Erwachsene) gehen automatisch für 10 Tage in Isolation (Quarantäne)
- Als Nachweis gilt ein positiver Bürgertest (kein Selbsttest) oder ein positiver PCR-Test.
- Achtung: Es kann sein dass Sie als Eltern eine PCR-Bestätigung brauchen dass Ihr Kind mit Covid19 infiziert ist um gegenüber Ihrem Arbeitgeber Ansprüche geltend zu machen. Für uns als Schule reicht erstmal ein zertifiziertes Schnelltest-Ergebnis (Bürgertest/Testzentrum) als Bestätigung einer Covid19-Infektion
- Freitesten: Wenn eine infizierte Personen seit mind. 48 Stunden symptomfrei ist, ist nach frühestens 7 Tagen ein Freitesten möglich (negativer PCR-Test oder Bürgertest). Das negative Testergebnis muss am Tag des ersten Schulbesuchs nach der Quarantäne in der Schule vorgelegt und 4 Wochen aufbewahrt werden. Es muss kein Nachweis mehr an das Gesundheitsamt geschickt werden
- Nach 10 Tagen endet die Quarantäne auch ohne Freitesten. In diesem Fall muss auch am Ende der Quarantänezeit kein Test mehr gemacht werden.
Regelungen für Kontaktpersonen:
- Wenn eine Person des eigenen Haushalts mit Covid19 infiziert ist (egal ob Kind oder Elternteil) zählen alle Personen des Haushalts automatisch als Kontaktpersonen
- alle Kontaktpersonen müssen automatisch ebenfalls 10 Tage in Quarantäne
- Ausgenommen von der Kontaktpersonen-Quarantäne sind:
- vollständig geimpfte Personen (inkl. Booster-Impfung)
- Geimpfte Genesene (Personen die genesen und mind. 1x geimpft sind)
- Personen mit zwei Impfungen, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt
- Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt
- Freitesten:
- Kinder und Jugendliche: nach frühestens 5 Tagen mit PCR-Test oder Bürgertest
- Erwachsene: nach 7 Tagen mit PCR-Test oder Bürgertest
Ausnahme: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können sich nach 5 Tagen freitesten
Ausbruchsgeschehen – Klassenschließung:
- Sollten in einer Klasse mehrere Covid19-Infektionen aufkommen, spricht das Gesundheitsamt ab einer Anzahl von 4 neu-infizierten Kindern innerhalb einer Klasse und einer Woche von einem sogenannten „Ausbruchsgeschehen“.
- In diesem Fall würde die betroffene Klasse für 5 Kalendertage komplett geschlossen werden und der Unterricht auf „Distanzunterricht“ umgestellt werden.
- Nach den 5 Tagen dürfen die Kinder wieder zur Schule kommen.
Sollte es zu einer solchen Schließung kommen, würden wir Sie selbstverständlich so schnell wie möglich informieren.
Bitte achten Sie besonders in der aktuellen Pandemiezeit darauf, möglichst mehrmals täglich in der SchoolFox-App nach neuen Nachrichten zu schauen.
Aufgrund der aktuell stark gestiegenen Fallzahlen ist es für das Gesundheitsamt derzeit nicht möglich, alle Familien mit infizierten Personen persönlich anzusprechen.
Die OGS-Gruppe zähl mittlerweile nicht mehr zu den „unüberschaubaren Kontaktsituationen“. Da die Maskenpflicht nun auch wieder innerhalb der OGS-Gruppenräume gilt, werden aktuell nicht mehr automatisch alle Kinder der betroffenen OGS-Gruppe vorsorglich in Quarantäne geschickt.
Wir wissen, dass diese Zeit alle Familien vor große Unsicherheiten und Schwierigkeiten stellt. Bitte bedenken Sie dabei aber, dass all diese Regelungen das Ziel haben, Sie und Ihre Familie vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Besonders in Zeiten einer immer höheren Impfquote sind die Erwachsenen zwar immer besser geschützt, die Kinder allerdings weiterhin nicht.