Maskenpflicht

Update (22.12.2021)
Zum Schutz der gesamten Schulgemeinschaft vor dem COVID-19-Virus gilt auf unserem gesamten Schulgelände eine Maskenpflicht. Alle Personen müssen demnach dauerhaft eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ab dem 22.02.2021 wurde diese Regelung weiter verschärft, so dass auf dem Schulgelände nur noch „medizinische Masken“ zugelassen sind. Dazu zählen die OP-Masken (siehe Abbildung unten) und FFP2-Masken. Nur für Kinder gilt die Ausnahme, eine sogenannte „Alltagsmaske“ zu tragen, sofern aufgrund der Passform keine OP- oder FFP2-Maske getragen werden kann.
Die Maskenpflicht gilt seitdem auch in den Klassenräumen und den Räumlichkeiten der OGS. Selbstverständlich achten wir darauf, dass die Kinder genügend Maskenpausen machen können, so dass das Risiko einer gesundheitlichen Belastung aufgrund des konstanten Maskentragens soweit wie möglich reduziert wird.
Die einzige Ausnahme von der Maskenpflicht gilt auf dem Schulhof und während der Frühstückspause. Der zwischenzeitliche Wegfall der Maskenpflicht am festen Sitzplatz wurde am 02.12.2021 wieder zurückgenommen – seitdem gilt die Maskenpflicht wieder durchgängig.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Schulleitung nach aktueller Gesetzeslage dazu verpflichtet ist, Schüler*innen die sich trotz wiederholter Ermahnung nicht an die Maskenpflicht halten, von der Schule abholen zu lassen bzw. temporär vom Schulbesuch zu suspendieren. Dies ist leider notwendig, um die bestmögliche Sicherheit der gesamten Schulgemeinschaft gewährleisten zu können.
