Testpflicht

Seit dem 12.04.2021 gilt an allen Schulen in NRW eine generelle Testpflicht. Diese bedeutet, dass sich alle Schüler*innen zwei Mal pro Woche (Mitarbeiter*innen drei Mal pro Woche) auf das Corona-Virus testen lassen müssen. Die Testverfahren wurden im Laufe der Zeit mehrfach angepasst. Ab dem 28.02.2022 gilt an den Grundschulen in NRW folgendes Vorgehen: Die Lolli-PCR-Pooltests werden abgeschafft und durch Antigen-Schnelltests

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