Maskenpflicht

Update (22.12.2021) Zum Schutz der gesamten Schulgemeinschaft vor dem COVID-19-Virus gilt auf unserem gesamten Schulgelände eine Maskenpflicht. Alle Personen müssen demnach dauerhaft eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ab dem 22.02.2021 wurde diese Regelung weiter verschärft, so dass auf dem Schulgelände nur noch „medizinische Masken“ zugelassen sind. Dazu zählen die OP-Masken (siehe Abbildung unten) und FFP2-Masken. Nur für Kinder gilt die Ausnahme, eine

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